Münster, 14. März 2009 - Am 7. Juni 2009 wird das Europaparlament gewählt. Wer seit mindestens 3 Monaten in Deutschland wohnt und die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzt, ist wahlberechtigt. Um am 7. Juni wählen zu können, müssen Sie lediglich ein Antragsformular ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden.
Ein wirklich kleiner Aufwand, wenn man bedenkt, wie wichtig Europapolitik für die Zukunft unseres Kontinents ist. Ein starkes Europa braucht ein Parlament mit großem Rückhalt in der Bevölkerung – darum füllen Sie als in Deutschland lebender EU-Bürger den Antrag aus und gehen Sie am 7. Juni 2009 zur Wahl!
Antrag für Nichtdeutsche EU-Bürger zum Eintrag ins Wählerverzeichnis
Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Europawahl
Anleitung zum Download: zum Herunterladen Rechtsklick auf den Link, "Speichern unter..." auswählen und auf Ihrem Computer speichern. Zum Anzeigen der Dokumente brauchen Sie den Acrobat Reader, den Sie sich kostenlos bei Adobe herunterladen können.